25. Januar 2025

Newsletter Dezember 2022

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

schön, dass Sie wieder reinschauen.

Gerade habe ich als Inspiration in das Editorial meines Newsletters vom letzten Jahr geschaut und wurde mit der Tatsache konfrontiert, wie wenig sich im Laufe des letzten Jahres grundsätzlich geändert hat, trotzdem wir alle hart arbeiten und uns jeden Tag mit neuen Entwicklungen und Maßnahmen auseinandersetzen, Vorschläge einbringen uns für soziale Gerechtigkeit einsetzen.

Vor einem Jahr schrieb ich an dieser Stelle darüber, dass die Armutsquote in Deutschland unaufhaltsam steigt und immer mehr Menschen um ihre Existenz kämpfen mussten und die Superreichen das erfolgreichste Jahr aller Zeiten hinter sich hätten. Als ich das schrieb, ahnte ich noch nicht, wie sehr diese Entwicklung der sozialen Spaltung, der wachsenden Armut und Verzweiflung auf der einen und der überbordenden Vermögen auf der anderen Seite noch weiter durch Inflation und Energiepreisexplosion beschleunigt werden wird. Weder die Armut noch der Reichtum entstehen zufällig oder folgen Naturgesetzen, sie entstehen durch bewusstes politisches Handeln.

Weder die Energiekostenhilfen, noch der Bürgergeld“kompromiss“ oder das WohngeldPlus der Ampelkoalition sind eine Korrektur gegen die soziale Spaltung, im Gegenteil, die Ausgestaltungen sind so, dass den Menschen mit den kleinen und mittleren Einkommen kaum geholfen wird, unterm Strich bleiben sie auf den Kosten der Kriegspolitik und der externen Krisen sitzen. Gleichzeitig weigert sich die Ampelkoalition, die großen Vermögen zur Bewältigung der Krisenkosten heranzuziehen oder wenigstens das abzuschöpfen, was zusätzlich an Sanktionen, Krieg und Krise verdient wird. Die Vermögenssteuer bleibt ausgesetzt, eine Vermögensabgabe oder eine Übergewinnsteuer wären Lösungsansätze, die leider bisher keine politische Mehrheit gefunden haben. Meinen Frieden kann und will ich damit nicht machen. Vor wenigen Tagen hatten wir eine sehr interessante Veranstaltung mit dem Ökonomen Maurice Höfgen, der in seinem neuen Buch „Der neue Wirtschaftskrieg“ der Frage nachgeht, wie wirksam verschiedene Sanktionen
als Mittel gegen den Krieg Russlands gegen die Ukraine sind. Eine sicher interessante Lektüre, daher hier ein kleiner Werbeblock. Nähere Informationen zum Buch finden Sie hier.

Das erste Jahr Sozialberatung in Eimsbüttel und auch die Arbeit im Eingabenausschuss hat mir wieder sehr viele Erkenntnisse für die politische Arbeit gebracht. Ich bin nach wie vor begeistert, wie viel ich jeden Tag lernen kann und weiß nun besser, wo genau viele Leute der Schuh drückt. Vielen Dank an alle, die da waren! Monatlich gibt es auch weiterhin jeden 2. und 3. Donnerstag eine Beratungssprechstunde, kommen Sie vorbei! Ich hoffe, dem einen oder anderen auch in schwierigen Situationen zur Seite stehen zu können.

Sollten Sie beim Besuch im Jobcenter auf verschlossene Türen stoßen, melden Sie sich bitte unbedingt unter tuerauf@die-linke-hamburg.de. Dazu wie zu den anderen angesprochenen Themen finden Sie mehr im Newsletter, eine hoffentlich anregende Lektüre.

Für mich ist das Schreiben dieser Zeilen ein Blick auf den Kompass, der mir sagt, dass ich nicht nachlassen darf und auch im nächsten Jahr jede Gelegenheit suchen werde, mich in die bestehenden Verhältnisse einzumischen. Bleiben auch Sie schön kämpferisch!

Ich wünsche Ihnen trotz allem ein paar frohe und möglichst sorglose Tage, kommen Sie gut ins neue Jahr!

Ihre Olga Fritzsche.

Inhalt

  1. Bürgergeld
  2. Wohngeld Plus
  3. Haushalt Anträge Arbeitsmarkt und Wirtschaft kurzer Bericht
  4. Der Hamburger Arbeitsmarkt im November 2022
  5. Tür auf!
  6. Eine Weihnachtsgeschichte
  7. Veranstaltungshinweis (#7)

Bürgergeldgesetz verabschiedet:
Neuer Name bei (fast) gleichem Inhalt

Ab 01.01.2023 geltende Bürgergeld bleibt eine Modifikation vom bisherigen Hartz IV – System mit allen Bestandteilen von Armut, Kontrolle und Sanktionierungen.
Harald Thome, Rechtsexperte im Bereich der Sozialgesetzgebung, hat dies zusammengefasst:

Zu geringe Regelleistungen
Die neuen Regelleistungen kompensieren noch nicht mal die Inflationsrate ganz zu Schweigen von der Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe.

An der „Wohnkostenlücke“, also Unterfinanzierung durch Nichtberücksichtigung der tatsächlichen Unterkunftskosten wegen „Unangemessenheit“ und/oder „fehlender Umzugserfordernis“ wurde nichts geändert. Die Begrenzung der Unterkunftskosten wegen „fehlender Umzugserfordernis“ wird sogar noch ins SGB XII übernommen, um dort die verheerenden Kürzungen auch noch durchexerzieren zu können.

Durch ein Grundsicherungssonderrecht ist es im SGB II und SGB XII jederzeit möglich, das „Existenzminimum“ durch Aufrechnung von Behördenansprüchen zu unterschreiten. Trotz der Preisexplosion wurde diese Sonderregelung wurde nicht ausgesetzt, Die Höhe von Aufrechnungen bei Darlehen wurde auf 5 %, in anderen Fällen auf 20% des Regelsatzes reduziert.

Das Herzensanliegen der Union, auch der FDP und Teilen der SPD bleibt erhalten. Die Vertrauenszeit wurde gestrichen, das Sanktionsmoratorium nach § 84 SGB II wurde auf ein halbes Jahr verkürzt. Das Sanktionssystem geht weiter, wenn auch modifiziert und auf gesetzlicher Grundlage und nicht durch Anordnung des BVerfG.

100 % Sanktionen durch vorläufige Leistungseinstellung und Entsagungs- und Entziehungsbescheide wegen fehlender Mitwirkung
Die 100 % – Sanktionen, d.h. die Möglichkeit der kompletten Leistungseinstellung durch vorläufige Leistungsversagungen und Entsagungs- und Entziehungsbescheide wegen fehlender Mitwirkung bleiben bestehen.

Alte, kranke und behinderte Menschen werden sich selbst überlassen
Bei der Grundsicherung im Alter und voller Erwerbsminderung“ sind im SGB XII die gesetzlichen Regeln viel schärfer als im SGB II. Das SGB XII ist im Verhältnis zum SGB II ein diskriminierendes Gesetz. Der Umgang der Regierung mit den alten, rade in der schwersten je kranken und behinderten Menschen in diesem Gesetzgebungsverfahren ist erbärmlich.

Positiv:
Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und die Förderung von Aus- und Weiterbildung

Fazit:
Das Bürgergeldgesetz ist eine Fortsetzung von Armut, Sanktion und Diskriminierung per Gesetz, daher ist die Bezeichnung „Bürgerhartz“ richtig.

Wer nachlesen möchte:

Links zu weiteren Stellungnahmen:

Wohngeld ab Januar 2023: Achtung! Antrag muss im gleichen Monat gestellt werden. Keine rückwirkende Zahlung möglich!

 

Das Chaos dieser Tage ist groß: Gaspreisbremse, Heizkostenzuschüsse, Wer, Wie viel und wann beantragen? Kaum jemand hat noch den Überblick, nicht alle bekommen automatisch, was ihnen zusteht. Auch beim Wohngeld, welche ab dem 01. Januar ausgeweitet werden soll ist einiges zu beachten:
Der Antrag muss im gleichen Monat erfolgen, in dem man diese Hilfe bedarf, denn es erfolgt keine rückwirkende Zahlung.

Um fristwahrend einen Antrag einzureichen, können Sie vorab auch formlos an das Wohngeldamt schreiben und sich dann die Formulare übersenden lassen.

Sollten Sie wegen einer hohen Nachzahlung für Ihre Heizkosten eine Zuschuss vom Jobcenter benötigen, beachten Sie bitte, dass der Antrag unbedingt noch im Monat der Fälligkeit der Rechnung gestellt werden muss.

Bei Fragen zu Wohngeld, HartzIV, Grundsicherung im Alter usw. können Sie gern auch bei einem der Beratungsangebote der LINKEN vorbeikommen. Infos dazu finden Sie hier.

Die Ämter rechnen mit einer Antragsflut und warnen mit mehrmonatigen Verzögerungen der Auszahlung. Und das trotz der angeblichen Einstellung von rund 100 zusätzlichen Mitarbeiter:innen welche die Anträge bearbeiten sollen.

Weitere Informationen unter BMWSB – Wohngeld, bund.de

Hamburger Haushalt lässt Gerechtigkeit vermissen – Zu den Forderungen der LINKEN zum städtischen Haushalt 2023-2024

 

Vom 13. bis zum 15. Dezember stimmt die Hamburgische Bürgerschaft über die Ausgaben der Stadt in den Jahren 2023 und 2024 ab. Wir meinen dass im Angesicht der Preisexplosionen, Wohnraum- und Fachkräftemangel und viel zu vieler prekär Beschäftigten der Hamburger Senat mehr investieren und aber auch gerechter besteuern muss. Wir fordern daher in unserem Leitantrag

  • eine Abfederung der Inflation,
  • eine höhere Besteuerung von Vermögenden und Krisengewinner:innen,
  • mehr sozialen Wohnungsbau,
  • den Ausbau sozialer Einrichtungen,
  • Stärkung der Gesundheitsvorsorge vor Ort und die Bekämpfung des Pflegenotstandes.

Nachzulesen hier: Hamburg solidarisch und gerecht aus den Krisen führen

In der Arbeitsmarktpolitik fordern wir im Kampf gegen die Praxis der prekären Anstellungsverhältnisse eine auskömmliche Finanzierung von Trägern der Weiterbildung mit dem Ziel der Festanstellungen und tarifgebundenen Arbeitsverträge. Zudem wollen wir, dass auch für über 40 Jährige Arbeitssuchende eine 3-jährige vollqualifizierende Ausbildungen finanziert wird. Eine zentrale Forderung ist die Einrichtung einer unabhängige Beschwerdestelle für die Jobcenter.
Siehe unter: Arbeitsmarktpolitik stärken, Gesellschaft stabilisieren: Soziale Folgen von Inflation und Krieg ausgleichen und in berufliche Perspektiven investieren.

In der Wirtschaft leiden in diesen Zeiten insbesondere Kleinbetriebe unter Facharbeitermangel. Wir wollen daher, dass eine Taskforce eingerichtet wird, welche schnell zielgenau wirksame Maßnahmen zur Unterstützung der Betriebe erarbeitet.
Hier nachzulesen: Hamburgs Wirtschaftskraft mit einer Fachkräfteoffensive stärken und in die Zukunft investieren.

Der Arbeitsmarkt in Hamburg Ende 2022

 

Auch wenn die Jahresabschlusszahlen erst zur Jahreswende vorliegen werden (und dabei liegen dann die Daten von Mitte Dezember zugrunde), ist allein schon mit den Novemberzahlen ein Rückblick auf 2022 und eine Bewertung der Entwicklung möglich.

Insgesamt – so lassen sich die Zahlen zum Arbeitsmarkt zusammenfassend bewerten – sind die Verwerfungen durch die Corona-Pandemie überwunden. Die Zahl der Arbeitslosen bewegt sich auf Vorkrisenniveau, was natürlich nicht heißen darf, sich mit einer Zahl von über 74.000 Arbeitslosen irgendwie zufrieden zu geben. Auch die aufgegliedert Aufgliederung nach den Rechtskreisen Sozialgesetzbuch III (SGB III) und SGB II spiegelt Vorkrisenverhältnisse wider: knapp ein Drittel, nämlich 22.550, zählen zum SGB III, erhalten also Arbeitslosengeld 1 als Versicherungsleistung, zwei Drittel zählen zum SGB II, erhalten also Hartz IV. Zu Beginn der Corona-Krise sieg die Zahl der Arbeitslosen im SGB III stark an; es wurden vor allem diejenigen arbeitslos, die nicht durch Kurzarbeitergeld aufgefangen werden konnten. Im Verlauf der Krise, in der es nur sehr begrenzt zu Neueinstellungen kam, rutschte dann ein Teil dieser Arbeitslosen ins SGB II, sprich Hartz IV. Dem starken Anstieg im SGB III folgte somit
schleichend der Übergang in SGB II.

Der deutlichste Hinweis auf die Überwindung der Corona—Krise: in den monatlichen Statistiken ist die Kurzarbeit nicht mehr getrennt aufgeführt. Zwar wird in den Presseerklärungen der Bundesagentur Kurzarbeiter erwähnt, nämlich hochgerechnet etwa 157.000, eine Zahl erheblich unter den Spitzenwerten in der Krise, doch dürften diese verschiedene, eher branchenspezifische Ursachen haben, möglicherweise auch regionale; Auswirkungen der durch den Krieg in der Ukraine veränderten geopolitischen Lage deuten sich zwar an, sind aber noch nicht direkt zu beobachten.

Die Hamburger Zahlen einmal etwas genauer: Mit knapp über 74:000 Arbeitslosen ist das Vorkrisenniveau wieder erreicht, so die vielleichtoptimistische Sicht, allerdings ist diese Zahl für sich nicht akzeptabel. Und sie liegt mit 6,9% aber weiterhin über dem Bundeswert von 5,3%. Und die skeptischere Sicht verweist auf das steigende Niveau von Unterbeschäftigung, nämlich über 100.000. Die Unterbeschäftigung zählt die Arbeitslosen, die Teilnehmer*innen von Qualifizierungsmaßnahmen und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit zusammen und ist damit ein aussagekräftigerer Wert als die Arbeitslosenzahl allein. Übrigens: Die Unterbeschäftigung wurde auf wirklich jahrelangen Druck der Gewerkschaften vor einigen Jahren in die offizielle Statistik aufgenommen.

Nehmen wir uns die Struktur der Arbeitslosigkeit vor, so ergeben sich auch hier die gleichen Probleme wie vor der Pandemie:

  • knapp über 59,2% der Arbeitslosen verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung; damit wird die Erkenntnis bestätigt: je höher die Qualifikation, desto geringer das Risiko, arbeitslos zu werden. Hier liegt ein großer Nachholbedarf, was auch offiziell bestätigt wird. Es bleibt nur zu hoffen, dass die (wenigen) Verbesserungen, die mit dem Gesetz zum Bürgergeld beschlossen sind, zu weiteren Qualifizierungen und zur Erhöhung des Qualifikationsniveaus führen wird,
  • die Zahl der Langzeitarbeitslosen hat sich mit 23.445 und 31,6% auf einen etwas höheren Niveau eingependelt. Hier müssen die in den Jahren von Corona intensivierten Anstrengungen zur Förderung (und ohne Forderung) von Langzeitarbeitslosen fortgesetzt werden.

Ob das gelingen kann, hängt aber sehr stark von den Finanzen ab, also dem Haushalt der BA (finanziert aus Beitragsmitteln) und den aus Steuermitteln finanzierte SGB II in 2023 und den Folgejahren.

Somit alles wieder im Lot?

Beim Versuch eines kurzen Fazits stolpert man über die Überschrift der Presseerklärung der Bundesagentur für die November-Zahlen: „Stabil bei erkennbaren Auswirkungen der angespannten Lage“. Beruhigend klingt das nicht. Zwar Vorkrisenniveau erreicht oder in Sichtweite, aber steigende Unterbeschäftigung, sich verfestigende Langzeitarbeitslosigkeit und zunehmende konjunkturelle Kurzarbeit.

Gerade in Hamburg mit zum Teil schlechteren Werten als im Bundesdurchschnitt wird immer wieder auf die steigende Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung verwiesen.

Das mag man positiv bewerten, so richtig aussagekräftig ist diese Zahl nicht. Denn die Steigerung der Beschäftigungsverhältnisse sagt nichts darüber aus, ob das dahinterliegende Beschäftigungsvolumen entsprechend zugenommen hat; wenn nämlich nicht, heißt das vor allem eine Zunahme von Teilzeit und Zwangsteilzeit (also unfreiwilliger Teilzeitarbeit) und befördert damit eine Tendenz zu Niedriglohn- und prekären Beschäftigungsverhältnissen. Dass diese Sichtweise nicht aus der Luft gegriffen ist, wird auch in der Agentur bestätigt. Erst Ende des 2. Jahrzehnts wurde ein Beschäftigungsvolumen vom Ender 1990er Jahre erreicht. Eine kontinuierliche Zunahme von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bei zunächst sinkendem und dann eher stagnierendem Arbeitsvolumen befeuert Teilzeit und den Niedriglohnsektor.

Unser Blick auf den Arbeitsmarkt ist breiter und weiter als es die offiziellen Verlautbarungen: So wichtig auch diese Zahlen sein mögen, andere Tendenzen und Entwicklungen werden nicht erfasst bzw. kommen in der Bewertung nicht vor: Der stabile Teil des deutschen Arbeitsmarkts mit unbefristeter Beschäftigung, Tarifbindung und guten Gehältern sowie akzeptablen Arbeitsbedingungen schwindet, er erodiert, er franzt aus. Der Übergang in atypische und prekäre Beschäftigung ist fließend und hat sich mittlerweile zu einem (leider etablierten) Niedriglohnsektor entwickelt. Diese Entwicklung drückt sich in verschiedenen Formen und Dynamiken aus. Über die Zahl der Arbeitslosen und der Grundsicherungsempfänger hinaus geht es um Befristungen, die extrem hohe Fluktuation in einzelnen Branchen, die Minijobs – bundesweit über 7 Mio. und allein in Hamburg über 160.000, die aber in den Statistiken der Agentur nicht auftauchen (und freundlichen manchmal hinzugefügt werden).

Die sinkende Tarifbindung und die ausgesprochen hohe Zahl an Befristungen haben es in den Koalitionsvertrag der Ampel geschafft; aber so richtig Hebel zur grundlegenden Korrektur sind nicht zu finden. Die Minijobs haben gerade durch die Heraufsetzung der Grenze auf 520 € ihre Bestätigung erfahren; gemeinsam mit Werkverträgen werden sie für unverzichtbar erklärt.

Tür auf! – Zugang zu den Jobcentern, Ämtern und Behörden sichern – auch ohne PC und Telefon

Bitte meldet euch!

Wer Leistungen und Termine in Hamburger Jobcentern, Behörden und Ämtern benötigt, steht seit Beginn der Corona- Pandemie immer wieder vor verschlossener Tür.
Insbesondere Bürger:innen, welche auf Leistungen zur Existenzsicherung angewiesen sind und keinen Zugang zu den digitalen Medien haben, oft nicht mal mehr ein Telefon, bringt dies in größte Not.

Persönliche Rücksprache und Beratung bleibt so viel zu oft aus, obwohl alle Ämter eine gesetzliche Beratungspflicht haben.

Nach Auskunft des Senats (Drs.22/6969) gibt es seit dem 01. November 2021 in jedem Jobcenterstandort Infotheken, die während der Öffnungszeiten zur persönlichen Vorsprache zur Verfügung stehen sollen.

Dies deckt sich jedoch nicht mit den Erfahrungen, die viele Betroffene seitdem machen müssen. Denn auch für die Infotheken braucht man einen digital vereinbarten Termin.

Unter dem Titel: „Tür auf! Zugang zu den Jobcentern, Ämtern und Behörden – auch ohne PC und Telefon!“ – rufen wir auf, Euch bei uns zu melden, wenn Ihr keinen Zugang bekommt und zu Öffnungszeiten keine Infotheke Euer Anliegen aufnimmt.

Bitte schreibt uns bei welchem Standort (Adresse), Datum und Uhrzeit Euch das passiert ist bzw. entgegen der Beteuerung keine zugängliche Infotheke vorhanden war und sendet dies an tuerauf@die-linke-hamburg.de

Die von euch übermittelten Daten werden von uns gesammelt, gespeichert, katalogisiert und in anonymisierter Form in eine Excel-Datei eingepflegt. Mit einer solchen soliden Datengrundlage wollen wir beweisen, dass die Behörden in vielen Fällen noch immer nicht vor Ort erreichbar sind und sie dazu bringen, wieder für jeden erreichbar zu sein.

Eine Weihnachtsgeschichte:
 Wie der Weihnachtsmann die Arbeitsmarktstatistik veränderte

Es begab sich aber zu der Zeit, als Peter Hartz seine unseligen Vorschläge noch nicht übers Land gebracht hatte, die Agenturen für Arbeit noch Ämter waren und die Hauptstelle in Nürnberg noch eine Anstalt war. Zu der Zeit also saßen mal wieder die Mitglieder eines Verwaltungsausschusses – das sind die sogenannten Selbstverwalter, die die örtliche Arbeitsverwaltung kritisch begleiten und in Teilen sogar mitentscheiden dürfen – zusammen.
Sie beugten sich über die Papierberge mit den Zahlenkolonnen und versuchten mühsam, die Wirklichkeit dahinter zu entdecken. Diesmal ging es vor allem um die Anzahl der Vermittlungen in Arbeit, aufgegliedert nach Monaten.

Und sie stießen auf einen steilen Anstieg der Vermittlungen im Dezember. Ausgerechnet im Dezember, wo doch eigentlich weniger eingestellt wird als vielmehr Beschäftigungsverhältnisse enden, gerade die saisonalen Einstellungen zum Weihnachtsgeschäft. Unsere Selbstverwalter rätselten an dieser Frage herum. Schließlich fanden sie doch den Mut und wagten sich trotz der restfeudalen Umgangsformen im Verwaltungsausschuss ihres Arbeitsamtes, den Direktor zu fragen, wie sich denn die außerordentlich hohe Zahl von Vermittlungen im Dezember erklären ließe.

Zwar nicht der Direktor, aber einer seiner anwesenden Fachreferenten brachte Licht ins Dunkel: in der Weihnachtszeit vermittelt das Arbeitsamt auch in die Tätigkeit als Weihnachtsmann, das Amt hat sogar ein eigenes, saisonal geöffnetes Büro zur Vermittlung von Weihnachtsmännern.

Denn: Jede Vermittlung zählt! Wenn dann einer dieser Weihnachtsmänner besonders clever ist und es auf vielleicht fünf Einsätze in der Heiligen Nacht bringt, dann schlägt das mit fünf erfolgreichen Vermittlungen in der Statistik zu Buche. Und die Nachfrage nach Weihnachtsmännern ist groß. Und die Statistik bildete das Vermittlungswunder in der Heiligen Nacht sauber ab. Das Rätsel der Selbstverwalter war gelöst.

Irgendwann aber drang diese statistische Besonderheit durch bis in die zur Weihnachtszeit meist tief verschneite Bundesanstalt in Nürnberg. Nun nahm sich die gesamte Kompetenz der Hauptstelle dieser Frage an. Nach langen Diskussionen und Abwägungen setzte sich dann die Erkenntnis durch, dass diese eigentlich erfreulichen hohen Vermittlungszahlen doch nicht angemessen die Integration in den Arbeitsmarkt widerspiegeln würden; diese Vermittlungen seien saisonal begrenzt und ihre nachhaltige Wirkung doch gering, wenn auch alle Jahre wieder. Von nun an wurden nur noch Vermittlungen gezählt, die eine Dauer von sieben ganzen Tagen erreichten.

Von da an blieb die segensreiche Tätigkeit der vermittelten Weihnachtsmänner statistisch unberücksichtigt. Allerdings, unter der heutzutage vorherrschenden Sicht auf Lieferketten ist das eine Schwachstelle, denn die Tätigkeit des Weihnachtsmannes ist in der (weihnachtlichen) Lieferkette das letzte und zentrale Kettenglied – ohne dieses Kettenglied kann Weihnachten eigentlich nicht funktionieren.

Veranstaltungshinweis 2023

 

„ES REICHT NICHT!“
Reicht Mindestlohn und Bürgergeld im Angesicht der Inflation?

Die explodierenden Preise in der Lebenshaltung sind gegenwärtig die größte Sorge der Menschen in unserer Gesellschaft. Seit Oktober 2022 gilt der neue Mindestlohn von 12,00 Euro, ab dem 01.Januar wird mit dem Bürgergeld die Grundsicherung um 53,- Euro angehoben. Doch immer mehr Menschen können Essen, Heizkosten und Miete nicht mehr zahlen.
Was müsste die Politik in Hamburg bewegen, damit die Menschen nicht mehr bei der Tafel anstehen müssen. Wie blickt die Wissenschaft auf die Situation?

Referent: Professor Gerd Bosch, Arbeits- und Wirtschaftssoziologe an der Universität Duisburg

Moderation: Olga Fritzsche, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik und Wirtschaft, Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Am 05.April 2023 um 18:30 Uhr
Klubraum des DGB Hauses am Besenbinderhof 60